Bei einem Todesfall wenden sich die Angehörigen an das Zivilstandesamt der Wohngemeinde des Verstorbenen.
Gleichzeitig nehmen Sie bitte Kontakt auf mit Herr Pfarrer Raimund Obrist Tel.: 071 966 11 15 / 079 362 42 84, er wird mit Ihnen den Termin für die Abdankungsfeier besprechen, und Sie begleiten in der Trauerarbeit.

Die Trauerfeier findet
in der St. Remigius Kirche in Sirnach,
in der Bruder Klaus Kirche in Eschlikon
oder in der St. Antonius Kirche in Münchwilen statt.

Ihrem Wunsch entsprechend können Sie ca. vier Wochen nach dem Todestag, während dem Gottesdienst der Pfarrei,
eine Hl. Messe lesen lassen für Ihre Verstorbenen, dies wird mit Ihnen im Trauergespräch abgesprochen.

Falls Sie eine Jahrzeitmesse (Gedenken nach einem Jahr) wünschen, melden Sie sich frühzeitig im
Sekretariat Pastoralraum Hinterthurgau 071 966 11 77 sekretariat@prhtg.ch
 

 

Jahrzeitstiftung

Eine Jahrzeitstiftung für unsere Verstorbenen ist eine so genannte Schenkung mit Auflagen. Das bedeutet, dass ein bestimmter Geldbetrag an eine natürliche oder juristische Person bezahlt wird. Diese verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Priester die Messe feiern und dafür den Ertrag des Stiftungsvermögens, das Messstipendium, erhalten. Die Auflagen werden vom Stifter und dem Begünstigten in der so genannten Jahrzeiturkunde geregelt. 
Die Jahrzeiturkunde wird in vier Exemplaren erstellt und vom Stifter, einem bevollmächtigten Vertreter des Pfarramtes (Priester, Gemeindeleiter) und dem Bischöflichen Ordinariates unterzeichnet. 
Falls die Kirchgemeinde den Jahrzeitenfonds verwaltet, unterzeichnen ebenfalls bevollmächtigte Vertreter der Kirchgemeinde (Präsident) diese Urkunde. Alle Beteiligten erhalten je ein Exemplar. 
Jahrzeitstiftungen können im Bistum Basel auf die Dauer von 10, 15, oder 20 Jahren errichtet werden.
Der Preis inkl. Schreibgebühr beträgt zur Zeit Fr.150. --, Fr. 200.--, Fr. 250.--.
Im Bistum Basel werden die Jahrzeitstiftungen als Schenkungen mit Auflagen gemäss OR errichtet und verzinst. Überschüsse an Zinsen und das Kapital abgelaufener Jahrzeiten fallen dem Jahrzeitenfonds zu.

Für weitere Fragen wenden Sie sich ans
Sekretariat Pastoralraum Hinterthurgau 071 966 11 77 sekretariat@prhtg.ch